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Social Impact
Herrenstr. 20
4020 Linz
Austria

Bankverbindung

BAWAG
Blz.: 14000
Knr.: 49610787664
UID: ATU58013606

1. Allgemeines

1.1. Diese "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen und Lieferungen, welche Social Impact gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) erbringt. Fremde Geschäfts- und Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen.

1.2. Der Auftraggeber erklärt rechtsverbindlich, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jene des Markenschutzgesetzes, des Namensrechts, des Pornographiegesetzes, des Verbotsgesetzes, des Jugendschutzgesetzes, des TKG, etc. einzuhalten. Der Auftraggeber wird Beeinträchtigung Dritter, insbesondere unerbetenes Werben oder Spamming unterlassen. Insoweit der Auftraggeber fremde Software nutzt, wird der Auftraggeber die einschlägigen Lizenzbestimmungen beachten und einhalten.

2. Leistungsumfang

2.1. Domain- und Webhosting, Datentransfer

2.1.1 Übernahme des DNS-Hosting für die Auftraggeber – Domainen: Social Impact übernimmt die für eine Domain im Internet erforderlichen Einträge des ersten und zweiten Domain-Name-Servers auf einem "X-Net-Server". Damit wird gewährleistet, dass die Domaine(n) des Auftraggebers im Internet bekannt und dadurch für die verschiedenen Dienste (wie E-Mail, Web-Seiten und dergleichen mehr) erreichbar ist/sind.

2.1.2 Social Impact vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers (Domaininhabers), sofern die gewünschte Domain noch frei ist (Social Impact übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit an der vom Auftraggeber gewählten Bezeichnung der Domain). Die Domain wird für Domain-Adressen (wie z.B. .at, .com, .net, .org, .info, .biz) von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle (z.B. nic.at) bzw. von Partner von Social Impact (z.B. knipp.de) eingerichtet. Der Auftraggeber akzeptiert mit der Auftragsvergabe an Social Impact auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Registrierungsrichtlinien der Registrierungsstellen bzw. der Partner für Domainregistrierungen von Social Impact. Auf Wunsch sendet Social Impact diese Bestimmungen dem Auftraggeber zu. Social Impact fungiert, sofern nichts anderes vereinbart ist, hinsichtlich der von der Registrierungsstelle bzw. Partner für Domainregistrierungen von Social Impact verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle. Mit der Registrierung der Domain für den Auftraggeber entsteht lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Registrierungsstelle. Social Impact übernimmt keinerlei Haftung, dass die Domain für den Auftraggeber zu einem bestimmten Zeitpunkt registriert ist bzw. sein wird.

2.1.3 Der Zeitpunkt der Domaingebührenabrechnung wird durch die jeweils zuständigen Registrierungsstelle bzw. Partner für Domainregsitrierungen bestimmt. Sämtliche geleistete Gebühren an diese Stellen werden an den Kunden weiterverrechnet und im Falle einer Ummeldung, Andersmeldung oder dergleichen nicht von Social Impact rückvergütet. Der Auftraggeber verzichtet diesbezüglich auf jegliche Ersatzansprüche gegenüber Social Impact. Die Registrierungs- und Domaingebühren sind in der Preisliste (einsehbar unter www.homepage.waere.net) angeführt. Als Rechnungsadresse fungiert die Anschrift des Domaininhabers. Die Verrechnung an Dritte wird nur nach schriftlicher Vereinbarung zwischen Domaininhaber und Social Impact über die jeweilige Domain gestattet.

2.1.4 Der Domaininhaber verpflichtet sich sämtliche im Vertragsverhältnis zwischen ihm und der jeweiligen Registrierungsstelle ergebenden Änderungen bzw. Neuerungen (Kündigung, Zustelladresse, Namensänderung, Weitergabe der Domain etc.) unverzüglich schriftlich per Brief oder Fax an Social Impact zu melden. Sämtlicher daraus ergebender Mehraufwand wird dem Domaininhaber/Auftraggeber weiter verrechnet.

4.1.5 Bei Nichtbezahlung der Verwaltungsgebühren und allfälliger Leistungen durch den Auftraggeber ist Social Impact zur Sperrung bzw. Verweigerung beantragter Änderungen berechtigt.

2.1.6 Social Impact stellt auf einem "X-Net-Server" dem Auftraggeber eine zu vereinbarende Größe an Speicherplatz (Webspace) für die Internetseiten des Auftraggebers zur Verfügung. Dem Auftraggeber wird im Rahmen dieses Standardwebhosting die Möglichkeit geboten, Webseiten in der Programmiersprache HTML zu publizieren. Weitere Programmiersprachen und Scripts stehen aus Sicherheitsgründen nur nach Absprache mit Social Impact zur Verfügung.

2.1.7 Mit Abschluss des Vertrages ist ein monatliches Datentransfervolumen inkludiert. Hierbei werden sämtliche Datentransfers, die in Beziehung mit der / den - oben angeführten -Domaine(n) des Auftraggebers stehen (z.B. Mail, Internetseiten, etc.) und über einen "X-Net-Server" geleitet werden, addiert. Für jedes darüber hinausgehende MB an Datentransfer je Monat wird eine Pauschale (siehe Preisliste) verrechnet. Die Abrechnung erfolgt - soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird – halbjährlich.

2.1.8 Social Impact übernimmt die regelmäßige Sicherung aller Daten, die auf dem "X-Net-Server" gespeichert sind. Vom Auftraggeber gewünschte Rücksicherungen der Daten werden nach Aufwand verrechnet.

2.1.9 Der Umfang der oben angeführten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und den - allfälligen - sich hierauf beziehenden Vereinbarungen der beiden Vertragsparteien, insbesondere über zusätzliche Leistungen.

2.1.10 Für die dargestellten Inhalte auf dem von Social Impact für den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Webspace (Speicherplatz auf einem „X-Net-Server“) ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Ebenso ist der Auftraggeber für alle Inhalte der übertragenen Daten (z.B. via E-Mail) selbst verantwortlich und haftpflichtig. Social Impact übernimmt hiefür keinerlei wie immer geartete Haftung für Gesetzmäßigkeit oder Richtigkeit dieser Inhalte. Weiters übernimmt Social Impact keinereli Haftung hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit der Domain-Bezeichnung. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechtenund Wettbewerbsrechten (Namensrecht, Markenrecht, UWG etc.) zu verletzen. Wird Social Impact außergerichtlich oder gerichtlich wegen gesetzwidriger oder unzulässiger, vom Auftraggeber in Verkehr gebrachter Dateninhalte, aus vom Auftraggeber zu vertretenden Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen sonstiger Gesetzesverstöße (z.B. Domainrecht, Urheber- und sonstige Ausschließlichkeitsrechte, Markenrechte, Pornographiegesetz, Telekommunikationsgesetz etc.) in Haftung genommen, verpflichtet sich der Auftraggeber, Social Impact diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten. Social Impact bleibt es unbenommen, darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

2.1.11 Bei betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen der Netzwerkstruktur ist Social Impact berechtigt, Leistungen vorübergehend nicht zu erbringen. Social Impact ist bestrebt, jede Unterbrechung oder sonstige technische Störung ohne schuldhafte Verzögerung zu beheben.

2.2. Softwarehandel, Lieferung von Software

2.2.1 Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

2.2.2 Teillieferungen sind möglich

2.2.3 Für jede Software, die unter den Titel „Freeware“, „Shareware“ bzw. „Public Domain“ verbreitet wird und nicht von Social Impact erstellt wurde, übernimmt Social Impact keine wie immer geartete Gewähr. Im Falle einer Verwendung solcher Software vom Auftraggeber, ist dieser verpflichtet, die vom Autor der Software angegebenen Nutzungsbestimmungen und Lizenzregelungen zu beachten. Insbesondere muss der Auftraggeber die Bestimmungen über die Weitergabe bzw. (auch nur zeitweiligen) Überlassung dieser Software an Dritte beachten. Der Auftraggeber hält in jedem Fall Social Impact vor Ansprüchen wegen Verletzungen der obigen Bestimmungen durch den Auftraggeber schad- und klaglos.

2.2.4 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz von Social Impact.

2.2.5 Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

2.2.6 Social Impact übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software mit der vom Auftraggeber getroffene Auswahl anderer Softwareprodukten bzw. Programmen und unter allen Systemkonfigurationen ununterbrochen und fehlerfrei läuft. Weiters übernimmt Social Impact keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Die Beschränkung der Gewährleistung auf reproduzierbare Mängel gilt bei Unternehmensgeschäften.

2.2.7 Alle Vereinbarungen über Software-Leistungen (Organisation, Programmierung und Systemsoftware) unterliegen den Bedingungen des Software-Vertrages von Social Impact und bilden in jedem Fall eigene Rechtsgeschäfte.

2.2.8 Dem Auftraggeber kann darüber hinaus aber keine Gewähr der Erreichbarkeit zu Zeiten außerhalb der normalen Geschäftszeiten von Social Impact (Mi 10.00-14.00 Uhr) gegeben werden.

2.2.9 Die mit dieser Software erstellten und verarbeiteten Daten unterliegen dem Datenschutz. Es können mit diesen Softwareprodukten keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Nutzungsrechte, insbesondere keine Ausschlussrechte verknüpft werden.

2.2.10 Sind die zu erbringenden Leistungen nicht unter den oben angeführten Punktes dieser AGB aufgezählt, so obliegt es Social Impact ob und auf welcher Weise diese Leistungen erbracht werden können. Social Impact stellt für solche Leistungen auf Kundenwunsch ein gesondertes Angebot.

3. Preise und Lieferung

3.1. Alle Preise sind Bruttopreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer der Republik Österreich.
Kostenlose Zustellung ab einem Auftragswert von € 70,-. Bei geringerem Auftragswert beträgt Ihr Versandkostenanteil nur € 2,50 (innerhalb Österreichs)! Für den Versand ins Ausland (Europa) werden Kosten in der Höhe von € 4.00 in Rechnung gestellt.

3.2. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Social Impact liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.

3.3. Alle Preise verstehen sich in EURO ohne Umsatzsteuer und allfälligen Versandkosten und exklusive Verpackungen. Sie gelten nur für den vereinbarten Auftrag.

3.4. Alle Gebühren und Steuern (insbesondere USt.) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabebehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Kunden. 15.3 Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz von Social Impact. 15.8 Alle angegebenen Preise sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich.16.9 Social Impact ist in jedem Fall, auch bei Zahlungsverzug, berechtigt, Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verrechnen.

4. Rechnungsstellung

4.1. Rechnungen sind 20 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so istSocial Impact berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu fordern. Zahlungen sind auf das in unseren Rechnungen angegebene Konto zu leisten. Zahlungen gelten erst mit deren Einlangen auf unserem Konto als bewirkt.

5. Gewährleistung, Garantie

5.1. Social Impact übernimmt keine Gewähr für die einwandfreie Funktion des Programms homepage.waere.net und übernimmt keinerlei Haftung für wie auch immer geartete Folgeschäden die durch den Gebrauch des Programms oder des Handbuches oder eines anderen zum Download angebotenen Produktes resultieren.

5.2. Besteller, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 14 Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder Vertragserklärung zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird (gültiger Poststempel).
Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Versand- und Lieferkosten werden bei Rücksendungen von uns nicht zurückerstattet. Rücksendungen die unfrei bei uns eintreffen werden nicht entgegengenommen.

5.3. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Besteller erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens einer Wochen gesetzt hat.

5.4. Mängelrügen bei Software bzw. Individualsoftware sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 4.3.5. schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber Social Impact alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

5.5. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von Social Impact zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von Social Impact durchgeführt.

5.6. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von Social Impact gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

5.7. Ferner übernimmt Social Impact keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

5.8. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch Social Impact.

5.9. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

5.10. An die vom Auftraggeber beigestellter Hard- und Software erbrachten Dienstleistungen (z.B. Installationen, Funktionserweiterungen, Konfigurationen etc.) werden diese von Social Impact in dem Ausmaß erfüllt, wie sie unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich sind. Social Impact übernimmt dabei keine Gewähr, dass mit den vom Auftraggeber beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher unberichtigt aushaftender Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum.

7. Haftung

7.1. Jegliche Schadenersatzhaftung von Social Impact besteht nur bei grobem Verschulden von Social Impact. In allen Fällen eines vereinbarten Servicevertrages wird in diesem Vertrag ein Haftungshöchstmaß festgelegt bzw. beschränkt. Für betragsmäßig darüber hinaus gehende Schäden ist jede Ersatzpflicht von Social Impact ausgeschlossen.
Dies gilt auch für Folgeschäden und entgangenen Gewinn des Kunden. Des weiteren wird von Social Impact keine Haftung bei Schäden durch unzulässige und rechtswidrige System-Zugriffe durch Dritte bzw. die durch Maschinenfehler und/oder Störungen verursacht werden übernommen.

8. Gerichtsstand

8.1. Für sämtliche Streitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Der Auftraggeber unterwirft sich hinsichtlich sämtlicher Streitigkeiten mit Social Impact der ausschließlichen Zuständigkeit des in 4020 Linz jeweils sachlich kompetenten Gerichts.

8.2. Social Impact ist berechtigt den Auftraggeber auch an diesem jeweiligen Sitz zu belangen. Gleichzeitig wird 4020 Linz als Erfüllungsort vereinbart.

8.3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 4020 Linz.

9. Datensicherheit und Datenschutz

9.1. Zum Schutz aller bei Social Impact gespeicherten Daten verwendet Social Impact alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen, sofern diese Maßnahmen technisch möglich und zumutbar sind. Sollte ein unzulässiger und rechtswidriger Zugriff durch Dritte bzw. durch die im Internet befindlichen, systemeinwirkenden und -schädigenden Programme einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei Social Impact gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet Social Impact dem Auftraggeber gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

9.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Daten, die Social Impact dem Auftraggeber zur Verfügung stellt (z.B. Passwörter, Codes für den Betrieb von Software, etc.) geheim zu halten. Besteht der Verdacht einer Kenntnis der Daten durch unberechtigte Dritte, so hat der Auftraggeber die Daten unverzüglich zu ändern oder durch Social Impact ändern zu lassen. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch ihn oder durch Weitergabe an Dritte entsteht. Unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen speichern und verarbeiten wir Personen- und firmenbezogene Daten mit Hilfe der EDV. Die Informationen auf dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der Herausgebers.

9.3. Social Impact und der Auftraggeber verpflichten sich, die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere §15 Datenschutzgesetz, zu beachten und ihre Mitarbeiter ebenfalls hierzu zu verpflichten.

9.4. Social Impact verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Daten und die Weitergabe an Dritte zu unterlassen bzw. bei Bedarf eine schriftliche Genehmigung beim Kunden einzuholen.

9.5. Social Impact ist berechtigt Log- und Access-Statistken zu führen, insbesondere zum Schutz der eigenen Server bzw. Rechner. Diese Daten dürfen zur Behebung technischer Mängel herangezogen werden.

10. Anzeigepflicht

10.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen seines Namens, der Bezeichnung bzw. des Firmenwortlautes, der Anschrift und/oder Firmensitz, der Zahlstelle, den Verlust der Geschäftsfähigkeit oder jede andere Änderung (wie Rechtsform, Firmenbuchnummer, Bankverbindung, etc.) sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab Änderung der Social Impact schriftlich bekannt zu geben.

13.1. Unterlässt der Auftraggeber die Bekanntgabe dieser unter Pkt. 13.1 angeführten Änderungen und gehen im deshalb an ihm gesandte rechtlich bedeutsame Erklärungen bzw. Dokumente (z.B. Rechnungen, Mahnungen, Kündigungen, Änderungen, etc.) nicht zu, so gelten diese Erklärungen trotzdem als zugegangen.

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