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Social Impact
Herrenstr. 20
4020 Linz
Austria
Bankverbindung
BAWAG
Blz.: 14000
Knr.: 49610787664
UID: ATU58013606
1. Allgemeines
1.1. Diese "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen und Lieferungen, welche Social Impact gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) erbringt. Fremde Geschäfts- und Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen.
1.2. Der Auftraggeber erklärt rechtsverbindlich, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jene des Markenschutzgesetzes, des Namensrechts, des Pornographiegesetzes, des Verbotsgesetzes, des Jugendschutzgesetzes, des TKG, etc. einzuhalten. Der Auftraggeber wird Beeinträchtigung Dritter, insbesondere unerbetenes Werben oder Spamming unterlassen. Insoweit der Auftraggeber fremde Software nutzt, wird der Auftraggeber die einschlägigen Lizenzbestimmungen beachten und einhalten.
2. Leistungsumfang
2.1. Domain- und Webhosting, Datentransfer
2.1.1 Übernahme des DNS-Hosting für die Auftraggeber – Domainen: Social Impact übernimmt die für eine Domain im Internet erforderlichen Einträge des ersten und zweiten Domain-Name-Servers auf einem "X-Net-Server". Damit wird gewährleistet, dass die Domaine(n) des Auftraggebers im Internet bekannt und dadurch für die verschiedenen Dienste (wie E-Mail, Web-Seiten und dergleichen mehr) erreichbar ist/sind.
2.1.2 Social Impact vermittelt und reserviert die beantragte
Domain im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers (Domaininhabers), sofern
die gewünschte Domain noch frei ist (Social Impact übernimmt keine Haftung
für die Verfügbarkeit an der vom Auftraggeber gewählten Bezeichnung der
Domain). Die Domain wird für Domain-Adressen (wie z.B. .at, .com, .net,
.org, .info, .biz) von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle (z.B.
nic.at) bzw. von Partner von Social Impact (z.B. knipp.de) eingerichtet. Der
Auftraggeber akzeptiert mit der Auftragsvergabe an Social Impact auch die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Registrierungsrichtlinien der
Registrierungsstellen bzw. der Partner für Domainregistrierungen von Social
Impact. Auf Wunsch sendet Social Impact diese Bestimmungen dem Auftraggeber
zu. Social Impact fungiert, sofern nichts anderes vereinbart ist,
hinsichtlich der von der Registrierungsstelle bzw. Partner für
Domainregistrierungen von Social Impact verwalteten Domains auf die Dauer
dieses Vertrages als Rechnungsstelle. Mit der Registrierung der Domain für
den Auftraggeber entsteht lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen
Auftraggeber und Registrierungsstelle. Social Impact übernimmt keinerlei
Haftung, dass die Domain für den Auftraggeber zu einem bestimmten Zeitpunkt
registriert ist bzw. sein wird.
2.1.3 Der Zeitpunkt der Domaingebührenabrechnung wird durch die
jeweils zuständigen Registrierungsstelle bzw. Partner für
Domainregsitrierungen bestimmt. Sämtliche geleistete Gebühren an diese
Stellen werden an den Kunden weiterverrechnet und im Falle einer Ummeldung,
Andersmeldung oder dergleichen nicht von Social Impact rückvergütet. Der
Auftraggeber verzichtet diesbezüglich auf jegliche Ersatzansprüche gegenüber
Social Impact. Die Registrierungs- und Domaingebühren sind in der Preisliste
(einsehbar unter www.homepage.waere.net) angeführt. Als Rechnungsadresse
fungiert die Anschrift des Domaininhabers. Die Verrechnung an Dritte wird
nur nach schriftlicher Vereinbarung zwischen Domaininhaber und Social Impact
über die jeweilige Domain gestattet.
2.1.4 Der Domaininhaber verpflichtet sich sämtliche im
Vertragsverhältnis zwischen ihm und der jeweiligen Registrierungsstelle
ergebenden Änderungen bzw. Neuerungen (Kündigung, Zustelladresse,
Namensänderung, Weitergabe der Domain etc.) unverzüglich schriftlich per
Brief oder Fax an Social Impact zu melden. Sämtlicher daraus ergebender
Mehraufwand wird dem Domaininhaber/Auftraggeber weiter verrechnet.
4.1.5 Bei Nichtbezahlung der Verwaltungsgebühren und allfälliger
Leistungen durch den Auftraggeber ist Social Impact zur Sperrung bzw.
Verweigerung beantragter Änderungen berechtigt.
2.1.6 Social Impact stellt auf einem "X-Net-Server" dem
Auftraggeber eine zu vereinbarende Größe an Speicherplatz (Webspace) für die
Internetseiten des Auftraggebers zur Verfügung. Dem Auftraggeber wird im
Rahmen dieses Standardwebhosting die Möglichkeit geboten, Webseiten in der
Programmiersprache HTML zu publizieren. Weitere Programmiersprachen und
Scripts stehen aus Sicherheitsgründen nur nach Absprache mit Social Impact
zur Verfügung.
2.1.7 Mit Abschluss des Vertrages ist ein monatliches
Datentransfervolumen inkludiert. Hierbei werden sämtliche Datentransfers,
die in Beziehung mit der / den - oben angeführten -Domaine(n) des
Auftraggebers stehen (z.B. Mail, Internetseiten, etc.) und über einen
"X-Net-Server" geleitet werden, addiert. Für jedes darüber hinausgehende MB
an Datentransfer je Monat wird eine Pauschale (siehe Preisliste) verrechnet.
Die Abrechnung erfolgt - soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird
– halbjährlich.
2.1.8 Social Impact übernimmt die regelmäßige Sicherung aller
Daten, die auf dem "X-Net-Server" gespeichert sind. Vom Auftraggeber
gewünschte Rücksicherungen der Daten werden nach Aufwand verrechnet.
2.1.9 Der Umfang der oben angeführten Leistungen ergibt sich aus
der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
und den - allfälligen - sich hierauf beziehenden Vereinbarungen der beiden
Vertragsparteien, insbesondere über zusätzliche Leistungen.
2.1.10 Für die dargestellten Inhalte auf dem von Social Impact für
den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Webspace (Speicherplatz auf einem
„X-Net-Server“) ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Ebenso ist der
Auftraggeber für alle Inhalte der übertragenen Daten (z.B. via E-Mail)
selbst verantwortlich und haftpflichtig. Social Impact übernimmt hiefür
keinerlei wie immer geartete Haftung für Gesetzmäßigkeit oder Richtigkeit
dieser Inhalte. Weiters übernimmt Social Impact keinereli Haftung
hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit der Domain-Bezeichnung. Der Kunde
erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und
insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechtenund Wettbewerbsrechten
(Namensrecht, Markenrecht, UWG etc.) zu verletzen. Wird Social Impact
außergerichtlich oder gerichtlich wegen gesetzwidriger oder unzulässiger,
vom Auftraggeber in Verkehr gebrachter Dateninhalte, aus vom Auftraggeber zu
vertretenden Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder
wegen sonstiger Gesetzesverstöße (z.B. Domainrecht, Urheber- und sonstige
Ausschließlichkeitsrechte, Markenrechte, Pornographiegesetz,
Telekommunikationsgesetz etc.) in Haftung genommen, verpflichtet sich der
Auftraggeber, Social Impact diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu
halten. Social Impact bleibt es unbenommen, darüber hinausgehende
Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
2.1.11 Bei betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von
Störungen der Netzwerkstruktur ist Social Impact berechtigt, Leistungen
vorübergehend nicht zu erbringen. Social Impact ist bestrebt, jede
Unterbrechung oder sonstige technische Störung ohne schuldhafte Verzögerung
zu beheben.
2.2. Softwarehandel, Lieferung von Software
2.2.1 Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des
Auftraggebers.
2.2.2 Teillieferungen sind möglich
2.2.3 Für jede Software, die unter den Titel „Freeware“,
„Shareware“ bzw. „Public Domain“ verbreitet wird und nicht von Social Impact
erstellt wurde, übernimmt Social Impact keine wie immer geartete Gewähr. Im
Falle einer Verwendung solcher Software vom Auftraggeber, ist dieser
verpflichtet, die vom Autor der Software angegebenen Nutzungsbestimmungen
und Lizenzregelungen zu beachten. Insbesondere muss der Auftraggeber die
Bestimmungen über die Weitergabe bzw. (auch nur zeitweiligen) Überlassung
dieser Software an Dritte beachten. Der Auftraggeber hält in jedem Fall
Social Impact vor Ansprüchen wegen Verletzungen der obigen Bestimmungen
durch den Auftraggeber schad- und klaglos.
2.2.4 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der
Geschäftssitz von Social Impact.
2.2.5 Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und
Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.
2.2.6 Social Impact übernimmt keine Gewähr dafür, dass die
gelieferte Software mit der vom Auftraggeber getroffene Auswahl anderer
Softwareprodukten bzw. Programmen und unter allen Systemkonfigurationen
ununterbrochen und fehlerfrei läuft. Weiters übernimmt Social Impact keine
Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Die
Beschränkung der Gewährleistung auf reproduzierbare Mängel gilt bei
Unternehmensgeschäften.
2.2.7 Alle Vereinbarungen über Software-Leistungen (Organisation,
Programmierung und Systemsoftware) unterliegen den Bedingungen des
Software-Vertrages von Social Impact und bilden in jedem Fall eigene
Rechtsgeschäfte.
2.2.8 Dem Auftraggeber kann darüber hinaus aber keine Gewähr der
Erreichbarkeit zu Zeiten außerhalb der normalen Geschäftszeiten von Social
Impact (Mi 10.00-14.00 Uhr) gegeben werden.
2.2.9 Die mit dieser Software erstellten und verarbeiteten Daten
unterliegen dem Datenschutz. Es können mit diesen Softwareprodukten
keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Nutzungsrechte, insbesondere keine
Ausschlussrechte verknüpft werden.
2.2.10 Sind die zu erbringenden Leistungen nicht unter den oben angeführten Punktes dieser AGB aufgezählt, so obliegt es Social Impact ob und auf welcher Weise diese Leistungen erbracht werden können. Social Impact stellt für solche Leistungen auf Kundenwunsch ein gesondertes Angebot.
3. Preise und Lieferung
3.1. Alle Preise sind Bruttopreise inkl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer der Republik Österreich.
Kostenlose Zustellung ab einem Auftragswert von € 70,-. Bei geringerem
Auftragswert beträgt Ihr Versandkostenanteil nur € 2,50 (innerhalb
Österreichs)! Für den Versand ins Ausland (Europa) werden Kosten in der Höhe
von € 4.00 in Rechnung gestellt.
3.2. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Social Impact liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
3.3. Alle Preise verstehen sich in EURO ohne Umsatzsteuer und
allfälligen Versandkosten und exklusive Verpackungen. Sie gelten nur für den
vereinbarten Auftrag.
3.4. Alle Gebühren und Steuern (insbesondere USt.) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabebehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Kunden. 15.3 Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz von Social Impact. 15.8 Alle angegebenen Preise sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich.16.9 Social Impact ist in jedem Fall, auch bei Zahlungsverzug, berechtigt, Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verrechnen.
4. Rechnungsstellung
4.1. Rechnungen sind 20 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur
Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so istSocial
Impact
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu fordern. Zahlungen sind
auf das in unseren Rechnungen angegebene Konto zu leisten. Zahlungen gelten
erst mit deren Einlangen auf unserem Konto als bewirkt.
5. Gewährleistung, Garantie
5.1. Social Impact übernimmt keine Gewähr für die einwandfreie
Funktion des Programms homepage.waere.net und übernimmt keinerlei Haftung
für wie auch immer geartete Folgeschäden die durch den Gebrauch des
Programms oder des Handbuches oder eines anderen zum Download angebotenen
Produktes resultieren.
5.2. Besteller, die Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 14 Werktagen
ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag oder Vertragserklärung zurücktreten. Es genügt, wenn
die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird (gültiger
Poststempel).
Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung
des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller
erhaltenen Waren statt. Versand- und Lieferkosten werden bei Rücksendungen
von uns nicht zurückerstattet. Rücksendungen die unfrei bei uns eintreffen
werden nicht entgegengenommen.
5.3. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Besteller erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens einer Wochen gesetzt hat.
5.4. Mängelrügen bei Software bzw. Individualsoftware sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 4.3.5. schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber Social Impact alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
5.5. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der
vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer
Mängel, welche von Social Impact zu vertreten sind, als notwendig erweisen,
werden kostenlos von Social Impact durchgeführt.
5.6. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und
Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige
Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von Social Impact gegen
Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn
Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber
selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
5.7. Ferner übernimmt Social Impact keine Gewähr für Fehler,
Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter
Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung
ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche
vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen
von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden
zurückzuführen sind.
5.8. Für Programme, die durch eigene Programmierer des
Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche
Gewährleistung durch Social Impact.
5.9. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung
bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die
Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm
lebt dadurch nicht wieder auf.
5.10. An die vom Auftraggeber beigestellter Hard- und Software erbrachten Dienstleistungen (z.B. Installationen, Funktionserweiterungen, Konfigurationen etc.) werden diese von Social Impact in dem Ausmaß erfüllt, wie sie unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich sind. Social Impact übernimmt dabei keine Gewähr, dass mit den vom Auftraggeber beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher
unberichtigt aushaftender Forderungen gegen den Besteller unser
Eigentum.
7. Haftung
7.1. Jegliche Schadenersatzhaftung von Social Impact besteht nur
bei grobem Verschulden von Social Impact. In allen Fällen eines vereinbarten
Servicevertrages wird in diesem Vertrag ein Haftungshöchstmaß festgelegt
bzw. beschränkt. Für betragsmäßig darüber hinaus gehende Schäden ist jede
Ersatzpflicht von Social Impact ausgeschlossen.
Dies gilt auch für Folgeschäden und entgangenen Gewinn des Kunden. Des
weiteren wird von Social Impact keine Haftung bei Schäden durch unzulässige
und rechtswidrige System-Zugriffe durch Dritte bzw. die durch
Maschinenfehler und/oder Störungen verursacht werden übernommen.
8. Gerichtsstand
8.1. Für sämtliche Streitigkeiten ist ausschließlich
österreichisches Recht anzuwenden, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland
durchgeführt wird. Der Auftraggeber unterwirft sich hinsichtlich sämtlicher
Streitigkeiten mit Social Impact der ausschließlichen Zuständigkeit des in
4020 Linz jeweils sachlich kompetenten Gerichts.
8.2. Social Impact ist berechtigt den Auftraggeber auch an diesem jeweiligen Sitz zu belangen. Gleichzeitig wird 4020 Linz als Erfüllungsort vereinbart.
8.3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 4020 Linz.
9. Datensicherheit und Datenschutz
9.1. Zum Schutz aller bei Social Impact gespeicherten Daten
verwendet Social Impact alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten
und marktüblichen Maßnahmen, sofern diese Maßnahmen technisch möglich und
zumutbar sind. Sollte ein unzulässiger und rechtswidriger Zugriff durch
Dritte bzw. durch die im Internet befindlichen, systemeinwirkenden und
-schädigenden Programme einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise
gelingen, bei Social Impact gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu
bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet Social Impact dem
Auftraggeber gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten.
9.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Daten, die
Social Impact dem Auftraggeber zur Verfügung stellt (z.B. Passwörter, Codes
für den Betrieb von Software, etc.) geheim zu halten. Besteht der Verdacht
einer Kenntnis der Daten durch unberechtigte Dritte, so hat der Auftraggeber
die Daten unverzüglich zu ändern oder durch Social Impact ändern zu lassen.
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der
Passwörter durch ihn oder durch Weitergabe an Dritte entsteht. Unter
Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen speichern und verarbeiten wir
Personen- und firmenbezogene Daten mit Hilfe der EDV. Die Informationen auf
dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, auch
auszugsweise, nur mit Genehmigung der Herausgebers.
9.3. Social Impact und der Auftraggeber verpflichten sich, die
einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere §15
Datenschutzgesetz, zu beachten und ihre Mitarbeiter ebenfalls hierzu zu
verpflichten.
9.4. Social Impact verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Daten
und die Weitergabe an Dritte zu unterlassen bzw. bei Bedarf eine
schriftliche Genehmigung beim Kunden einzuholen.
9.5. Social Impact ist berechtigt Log- und Access-Statistken zu führen, insbesondere zum Schutz der eigenen Server bzw. Rechner. Diese Daten dürfen zur Behebung technischer Mängel herangezogen werden.
10. Anzeigepflicht
10.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen seines Namens,
der Bezeichnung bzw. des Firmenwortlautes, der Anschrift und/oder
Firmensitz, der Zahlstelle, den Verlust der Geschäftsfähigkeit oder jede
andere Änderung (wie Rechtsform, Firmenbuchnummer, Bankverbindung, etc.)
sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab Änderung der Social
Impact schriftlich bekannt zu geben.
13.1. Unterlässt der Auftraggeber die Bekanntgabe dieser unter Pkt. 13.1 angeführten Änderungen und gehen im deshalb an ihm gesandte rechtlich bedeutsame Erklärungen bzw. Dokumente (z.B. Rechnungen, Mahnungen, Kündigungen, Änderungen, etc.) nicht zu, so gelten diese Erklärungen trotzdem als zugegangen.
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